Wer haftet für KI-generierte Antworten?

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Das PriDI Team beobachtet aktuelle Entwicklungen, Verfahren und Entscheidungen rund um Digitalisierung, Datenschutz, KI und Big Tech und eine wesentliche Frage ist: Wer haftet eigentlich für KI-generierte Antworten?

Bisher lautete der Grundsatz, dass klassische Suchmaschinen für die Linkliste und deren Inhalte nur eingeschränkt haften. Suchmaschinenbetreiber mussten diese Listen nicht proaktiv vorab prüfen. Erst wenn der Suchmaschinenbetreiber auf eine Rechtsverletzung aufmerksam gemacht wurde, musste er handeln.

Dieser Grundsatz gilt nicht für KI-generierte Zusammenfassungen (sog. AI Overviews). Das Landgericht München I hat in seinem Urteil vom 28.05.2026 (Az. 26 O 869/26) entschieden, dass Google für falsche Angaben in diesen Zusammenfassungen haftet. Nach dem Urteil des Landgerichts München I ist eine KI-generierte Zusammenfassung anders als die Linkliste mehr als nur das Bereitstellen fremder Inhalte. Das Gericht geht davon aus, dass Google die Inhalte dieser Zusammenfassungen steuern und beeinflussen könne. Daher müsse sich Google diese Inhalte anders als die Inhalte einer Linkliste zurechnen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung des Landgerichts München I hat das PriDI-Projekt analysiert und zusammengefasst. Die Zusammenfassung ist hier abrufbar.